In dieser Folge von „INTERKRIM – Kriminologie im Gespräch“ widmet sich Bärbel Bongartz dem sogenannten Trennungsgebot. Gemeinsam mit dem ehemaligen Verfassungsschützer Hartmut Licht geht sie der Frage nach, wie die Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendienst organisiert ist – und wo ihre Grenzen liegen.
Es geht um historische Hintergründe, rechtliche Hürden und konkrete Beispiele aus der Sicherheitsarbeit. Und um die zentrale Frage:
Wie lässt sich Sicherheit gewährleisten, ohne dabei rechtsstaatliche Prinzipien zu gefährden?
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